Publikationen AZAV
Publikationen zur Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung finden Sie in unserem Verlagsprogramm.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das SGB III eingefügt, um insbesondere die Qualität der Leistungen zu verbessern. Künftig bedürfen alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, einer externen Zulassung.
Dies gilt unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen. Die konkrete Maßnahme muss hingegen nur zugelassen sein, wenn sie mit einem Gutschein - das heißt mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in Anspruch genommen werden kann.
Die Regelungen zum Zulassungsverfahren gelten im Rechtskreis SGB III und auch im Rechtskreis SGB II, hier allerdings mit Ausnahme der originären SGB II-Leistungen, beispielsweise Arbeitsgelegenheiten. Grundlage für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen sind die positiven Erfahrungen in der beruflichen Weiterbildungsförderung (Bildungsgutscheine). Das Zulassungsverfahren hat sich bewährt und wird nun für alle Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung weiterentwickelt. Ziel ist, mit dem Zulassungsverfahren die Qualität der arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern sowie Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern herzustellen.
Wesentliche Bestimmungen der bisherigen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV), die die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung regelten, wurden mit den erforderlichen Anpassungen in das Gesetz (5. Kapitel SGB III) überführt. Die „alte“ AZWV wird daher durch eine neue und schlankere Verordnung abgelöst, die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Diese enthält insbesondere die erforderlichen Regelungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen einschließlich der jeweiligen Verfahren. Im Zulassungsverfahren werden die notwendigen Anforderungen an den Träger selbst und die Gutscheinmaßnahme geprüft. Das Zulassungsverfahren ist dreistufig gegliedert:
Die Grundzüge des Zulassungsverfahrens sehen wie folgt aus:
Publikationen zur Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung finden Sie in unserem Verlagsprogramm.