Die Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eine Trägerzulassung besitzen.
Die Anforderungen an die Zulassung sind vielfältig und ergeben sich zudem aus unterschiedlichen Rechtsquellen und verbindlichen Empfehlungen.
Die Checkliste AZAV fasst diese Anforderungen zusammen. Sie berücksichtigt die
Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III), die Anforderungen der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sowie die
Empfehlungen des Beirats nach § 182 Sozialbesetzbuch Drittes Buch (SGB III), die
ebenfalls Bestandteil der Begutachtung durch die fachkundigen Stellen sind.
Zum schnellen Nachschlagen enthält die Anlage die einschlägigen Gesetzestexte sowie die aktuellen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III zur Trägerzulassung AZAV.